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Lichtblick

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie fühlen sich ausgegrenzt und falsch behandelt?
Kein Job – und die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?
Sie bekommen vor lauter Stress kaum noch Luft?

Der Berg Ihrer scheinbar unlösbaren Probleme wächst und wächst – und irgendwann fühlt es sich an wie ein ganzes Gebirge.

Was können Sie Jetzt tun?

Unser ganzheitliches Coaching unterstützt Sie dabei:

  • mit individueller, umfassender Betreuung

  • mit Aktivierung und Integration

  • mit der Beseitigung von Bewerbungshemmnissen und Schulden

Was erwartet Sie konkret?

  • Entwicklung von Entschuldungsstrategien

  • Einbindung lokaler Dienste zur Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

  • Hilfsangebote bei Suchterkrankungen

  • Unterstützung in außergewöhnlichen Problemlagen

  • Entwicklung eines individuellen Zeitmanagements

  • Begleitung zu Arztterminen

  • Persönliche Beratung und Begleitung im Bewerbungsverfahren

  • Individuelle Bewerbungsstrategien und Erstellung von Bewerbungsunterlagen

  • Kontakte zu Arbeitgebern

Ihr Weg ins Arbeitsleben

Lichtblick – hier der Flyer zum Downloaden

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So erreichst du uns ganz einfach per Mail.

+49 30 922 55903

Ruf uns an. Unsere Leitung ist immer offen.

Sie haben Fragen?

Häufig gestellte Fragen zu unseren Maßnahmen

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Damit können Sie kostenfrei an einer Maßnahme teilnehmen, die Sie beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung unterstützt – z. B. durch Coaching, Bewerbungstraining oder Orientierungsgespräche.

Den Gutschein können in der Regel Menschen mit Bürgergeld-Bezug (SGB II) oder Arbeitssuchende erhalten, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Ihr persönlicher Ansprechpartner dort kann den Gutschein für Sie ausstellen.

Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die z. B. durch gesundheitliche, familiäre oder soziale Schwierigkeiten aktuell keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.
Sie werden dabei individuell begleitet, um Schritt für Schritt wieder Stabilität und Perspektive zu gewinnen.

Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Fragen Sie gezielt nach einer Maßnahme mit AVGS-Gutschein oder nach einer ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Gutschein meist mit einer Gültigkeit von drei Monaten.

Kein Problem – wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns, und wir finden gemeinsam heraus, welches Angebot für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Noch nicht ganz Entschieden?

Wenn Sie noch Hilfe bei Ihrer Entscheidung brauchen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.