AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Damit können Sie kostenfrei an einer Maßnahme teilnehmen, die Sie beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung unterstützt – z. B. durch Coaching, Bewerbungstraining oder Orientierungsgespräche.
Den Gutschein können in der Regel Menschen mit Bürgergeld-Bezug (SGB II) oder Arbeitssuchende erhalten, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Ihr persönlicher Ansprechpartner dort kann den Gutschein für Sie ausstellen.
Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die z. B. durch gesundheitliche, familiäre oder soziale Schwierigkeiten aktuell keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.
Sie werden dabei individuell begleitet, um Schritt für Schritt wieder Stabilität und Perspektive zu gewinnen.
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Fragen Sie gezielt nach einer Maßnahme mit AVGS-Gutschein oder nach einer ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Gutschein meist mit einer Gültigkeit von drei Monaten.
Kein Problem – wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns, und wir finden gemeinsam heraus, welches Angebot für Ihre Situation am besten geeignet ist.
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